Bilanz
Aktiva
31.12.2019EUR 31.12.2018EUR
A. Umlaufvermögen 918.275,95 369.979,67
I. Vorräte 870.919,50 369.415,16
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 759,11 0,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 46.597,34 564,51
B. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 45.709,62 0,00
Summe Aktiva
963.985,57
369.979,67
Passiva
31.12.2019EUR 31.12.2018EUR
A. Eigenkapital 0,00 11.345,43
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 13.654,57 9.997,38
III. Jahresfehlbetrag 57.055,05 3.657,19
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 45.709,62 0,00
B. Rückstellungen 3.220,00 1.804,00
C. Verbindlichkeiten 960.765,57 356.830,24
Summe Passiva 963.985,57 369.979,67
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Die MEBauundProjektGmbH hat Ihren Sitz in Monheim. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Düsseldorf unter HRB79151 eingetragen.
Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie der Regelungen der Satzung der Gesellschaft aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
B. Angaben zu Bilanzierung, Bewertung und Darstellung
Besondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln, liegen nicht vor (§ 264 Abs. 2 Satz 2 HGB).
Die Gliederung der Bilanz sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
I. Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Bei der Bewertung der unfertigen Erzeugnisse wurden Fremdkapitalkosten gem. § 284 (2) Nr. 5 HGB in Höhe von 9.256,21 EUR (Vj. 6.753,67 EUR) aktiviert.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennwert angesetzt.
Es bestanden zum Bilanzstichtag keine Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 264 c Abs. 1 HGB).
Kassen-, Bank- und Postscheckbestände wurden mit den durch Protokoll, Saldenbestätigung und Kontoauszügen nachgewiesenen Nominalbeträgen angesetzt.
Zahlungen des Geschäftsjahres, die ganz oder teilweise Aufwand des folgenden Jahres sind, wurden periodengerecht abgegrenzt.
II. Eigenkapital
Das Eigenkapital wird zum Nennbetrag ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital ist in voller Höhe eingezahlt.
III. Rückstellungen
Die übrigen Rückstellungen (Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen) werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen (§ 284 Abs. 2 HGB).
IV. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit nach § 285 Nr. 1a HGB lagen am Bilanzstichtag nicht vor. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch eine erstrangige vollstreckbare Grundschuld gesichert. Es bestanden zum Bilanzstichtag keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 264 c Abs. 1 HGB). Die Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
C. Sonstige Angaben
Die Gesellschaft hat im Jahresdurchschnitt ohne den Geschäftsführer wie im Vorjahr keine Mitarbeiter im kaufmännisch administrativen Bereich beschäftigt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Alexander Fischer, Düsseldorf,Kaufmann
vom 1.Januar2019 bis 31.Dezember2019
Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 HGB befreit.
Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB sowie unter diesen Haftungsverhältnissen auszuweisende Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen (§ 268 Abs. 7 HGB) bestehen nicht.
D. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (Nachtragsbericht)
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, liegen nicht vor.
Monheim, den 30. September 2020
Alexander FischerMEBauundProjektGmbH
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.9.2020.